Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen.

Finanzlexikon: binnenmarkt

binnenmarkt

Der (europäische) Binnenmarkt stellt den freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr innerhalb der Europäischen Union sicher. Er besteht seit dem 1. Januar 1993.

Innerhalb des Binnenmarktes gibt es keine Zollgrenzen mehr. Der Binnenmarkt geht hierbei über eine Zollunion hinaus, indem auch ein einheitliches Steuergebiet geschaffen wurde.

Zwar wenden die Mitgliedstaaten der EU weiterhin unterschiedliche Tarife für Verbrauchssteuern an; jedoch sind im gewerblichen Warenverkehr nicht mehr die Zollbehörden, sondern die Finanzämter für die Erhebung und Verrechnung der unterschiedlichen Steuern beim Überschreiten der Binnengrenze zuständig. Hierzu dient die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.-ID).
Im privaten Warenverkehr wird dagegen auf die Erhebung unterschiedlicher Steuern verzichtet; hier wird die Ware einfach im Herkunftsland versteuert.

Grundsätzlich gehören zum Binnenmarkt der EU ihre Mitgliedsstaaten. Es gibt jedoch aus historischen Gründen Abweichungen:

Folgende Gebiete/Staaten gehören zum Zoll- und Steuergebiet der EU:

* Insel Man (als Teil des Steuer-/Zollgebietes des Vereinigten Königreichs)
* Monaco (als Teil des Steuer-/Zollgebiets von Frankreich)

Nicht zum Steuergebiet, aber zum Zollgebiet der EU gehören:

* Ålandinseln (Finnland)
* Athos (Griechenland)
* Campione d´Italia (Italien)
* Guadeloupe (Frankreich)
* Französisch-Guayana (Frankreich)
* Kanalinseln (Guernsey, Jersey, Alderney, Sark-Inseln)
* Kanarische Inseln (Spanien)
* La Reunion (Frankreich)
* Martinique (Frankreich)

Mit folgenden Staaten besteht jeweils eine Zollunion, so dass diese praktisch zum Zollgebiet der EU gehören:

* Andorra
* San Marino
* Türkei

Nicht zum Zoll- und Steuergebiet der EU gehören:

* Aruba (Niederlande)
* Büsingen (Deutschland)
* Ceuta (Spanien)
* Faröer (Dänemark)
* Französisch-Polynesien
* Französische Süd- und Antarktisgebiete
* Gibraltar (Vereinigtes Königreich)
* Grönland (Dänemark)
* Helgoland (Deutschland)
* Livigno (Italien)
* Luganer See (italienischer Teil)
* Mayotte (Frankreich)
* Melilla (Spanien)
* Neukaledonien (Frankreich)
* Niederländische Antillen (Niederlande)
* St. Pierre und Miquelon (Frankreich)
* Vatikanstadt

Die folgenden Länder gehören zum Europäischen Wirtschaftsraum und/oder zur EFTA, bilden somit zusammen mit dem Zollgebiet der EU eine Freihandelszone:

* Island (EWR/EFTA)
* Liechtenstein (EWR/EFTA)
* Norwegen (EWR/EFTA)
* Schweiz (nur EFTA)

Die Finanz-Informationen basieren auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation.